Friday, December 8, 2023

Unterstützung der Nutzer bei der Einhaltung der Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD) – Search Ads 360-Hilfe [gg-searchads-en]

Kundendiensthandbuch

Unterstützung der Benutzer bei der Einhaltung der Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD)

Google verfolgt bei allem, was wir tun, seit langem einen nutzerorientierten Ansatz. Im Rahmen unserer Verpflichtung gegenüber Nutzern verkaufen wir niemals personenbezogene Daten und geben Nutzern Transparenz und Kontrolle über ihre Werbeerlebnisse über Tools wie „Mein Konto" , „Warum diese Anzeige" und „Diese Anzeige stumm schalten" . Wir investieren auch in Initiativen wie die Coalition for Better Ads , die Digital News Initiative , die Google News Initiative und ads.txt , um ein gesundes, nachhaltiges Werbeökosystem zu unterstützen und Ihnen, unseren Publishern, beim Wachstum zu helfen.

Das Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD) ist ein neues brasilianisches Datenschutzgesetz, das am 16. August 2020 in Kraft treten soll. Es gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten, zu denen auch Online-Identifikatoren gehören können, von Benutzern in Brasilien. Wir sind bestrebt, Werbetreibende, Publisher und andere Partner bei der Einhaltung der LGPD zu unterstützen und werden mit ihnen zusammenarbeiten, um diesen Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Die LGPD teilt viele Konzepte mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unsere Produkte bieten bereits Funktionen, die Kunden zur Unterstützung ihrer LGPD-Compliance-Bemühungen nutzen können, einschließlich der Möglichkeit, Benutzern nicht personalisierte Anzeigen zu schalten und andere Entscheidungen über die Datenverarbeitung zu treffen basierend auf dem geografischen Standort eines Benutzers.

Dieser Artikel enthält zusätzliche Details dazu, wie wir Sie bei der Einhaltung der LGPD unterstützen können.

Verweise auf Search Ads 360 umfassen sowohl die alte als auch die neue Version des Produkts.

Vertragsaktualisierungen

Wir bieten bereits Datenschutzbestimmungen für die DSGVO und den California Consumer Privacy Act an. Die DSGVO-Bestimmungen spiegeln den Status von Google entweder als Auftragsverarbeiter oder als Verantwortlicher wider. Wir werden diese bestehenden Datenschutzbestimmungen mit Wirkung zum 16. August 2020 aktualisieren, um zusätzliche, LGPD-spezifische Bedingungen hinzuzufügen. Der Status von Google gemäß der LGPD als Verantwortlicher oder Verarbeiter ist derselbe wie gemäß der DSGVO. Die LGPD-Bedingungen werden in unsere bestehenden Datenschutzbedingungen integriert, sodass keine Maßnahmen erforderlich sind, um die LGPD-Bedingungen zu akzeptieren, wenn die bestehenden Datenschutzbedingungen bereits Teil Ihres Vertrags sind.

Wenn unsere Datenschutzbestimmungen nicht in Ihren bestehenden Vertrag integriert sind, müssen Sie möglicherweise eine separate Aufgabe ausführen, um sie zu akzeptieren. Bitte beachten Sie die folgenden Artikel:

Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Daten in Werbeprodukten der Google Marketing Platform verwenden:

Möglicherweise sind Maßnahmen erforderlich, um unsere Datenschutzbestimmungen für Display & Video 360, Campaign Manager 360, Search Ads 360 und Google Analytics (einschließlich Google Tag Manager, Optimize und Looker Studio) zu akzeptieren.

Wenn Sie Google-Werbeprodukte verwenden, empfehlen wir Ihnen, auf „Wie Google Informationen von Websites oder Apps verwendet, die unsere Dienste nutzen" zu verlinken (z. B. in Ihrer Datenschutzrichtlinie), wo erläutert wird, wie Google Daten in unseren Werbeprodukten verwaltet. Dadurch erhalten Nutzer Informationen über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch Google und helfen bei der Einhaltung Ihrer Transparenzpflichten.

Kontrollen zur Datenerfassung, -löschung und -aufbewahrung

Zusätzlich zu den aktualisierten LGPD-Bedingungen planen wir, Produktkontrollen anzubieten, um unsere Kunden bei der Einhaltung der LGPD zu unterstützen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu relevanten Produktfunktionen, die Sie bei der Einhaltung der LGPD unterstützen. Wenn Sie glauben, dass Sie möglicherweise in den Geltungsbereich der LGPD fallen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Rechtsberatern zusammenzuarbeiten, um zu beurteilen, ob Änderungen erforderlich sind.

Zielgruppenlisten in Werbeprodukten der Google Marketing Platform

  • Kundenabgleichszielgruppen : Wir bewahren Datendateien, die Werbetreibende hochladen, nicht länger als nötig auf, um Kundenabgleichszielgruppen zu erstellen und die Einhaltung unserer Richtlinien sicherzustellen (siehe Wie Google Kundenabgleichsdaten für Display & Video 360 verwendet ). Sobald diese Prozesse abgeschlossen sind, löschen wir umgehend die über die Benutzeroberfläche oder API hochgeladenen Datendateien. Informationen zum Aktualisieren oder Ersetzen einer vorhandenen Customer Match-Zielgruppe finden Sie unter Customer Match Audience für Display & Video 360.
  • Remarketing mit Google Ads oder Floodlight-Tags : Werbetreibende steuern, welche Nutzer zu Remarketing-Listen hinzugefügt werden und welche nicht, sowie die Verweildauer der Nutzer auf einer Liste. Wenn Sie das Google Ads- oder Floodlight-Tag (in Google Marketing Platform) für Remarketing verwenden, gibt es viele Möglichkeiten, wie Sie sicherstellen können, dass das Tag für Nutzer, die angegeben haben, dass sie keine personalisierte Werbung erhalten möchten, nicht aktiv ist. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Website-Administrator zu möglichen Lösungen zu konsultieren, einschließlich Google Tag Manager oder dem globalen Website-Tag. Wenn Sie das Google Analytics-Tag für das Google Ads-Remarketing verwenden, erfahren Sie mehr im Abschnitt „Google Analytics-Daten" weiter unten.
  • Von Campaign Manager 360 bereitgestellte Listen : Werbetreibende steuern, wie lange Cookies auf einer bestimmten Zielgruppenliste verbleiben. Um einen Benutzer aus einer Liste zu entfernen, können Sie neben der Kennung des Cookies, das Sie aus der Liste entfernen möchten, eine „1" hinzufügen. Weitere Informationen finden Sie unter Dateiformatierung und dann Dateikopfzeilen und dann Löschen Sie im Hilfecenter-Artikel „Bereitgestellte Listen" .

Google Analytics-Daten

Google Analytics bietet seit langem Funktionen und Richtlinien, die Ihnen beim Schutz Ihrer Daten helfen. Insbesondere die folgenden Funktionen können sich als nützlich erweisen, wenn Sie die Auswirkungen des LGPD auf die individuelle Situation Ihres Unternehmens und die Analytics-Implementierung bewerten.

  • Datenaufbewahrung : Verwenden Sie die Datenaufbewahrungskontrollen, um zu verwalten, wie lange Ihre Benutzer- und Ereignisdaten auf unseren Servern gespeichert werden.
  • Benutzer : Mit der Benutzerlösch-API können Sie die Löschung von Daten verwalten, die mit einzelnen Benutzerkennungen (z. B. Website-Besuchern) aus Ihren Google Analytics- und/oder Analytics 360-Eigenschaften verknüpft sind.
  • Eigenschaften und Konten : Google Analytics-Kunden können auch Daten für ihre Eigenschaften und/oder Daten für ihre Konten löschen.
  • Remarketing : Werbetreibende steuern, welche Benutzer zu Remarketing-Listen hinzugefügt werden und welche nicht. Wenn Sie Google Analytics nutzen, können Sie sicherstellen, dass Werbefunktionen für Nutzer deaktiviert werden, die angegeben haben, dass sie keine personalisierte Werbung erhalten möchten. Informationen zum Deaktivieren von Werbefunktionen für diese Benutzer, einschließlich Remarketing- und Werbeberichtsfunktionen, finden Sie unter „Werbefunktionen deaktivieren" im Leitfaden „Anzeigefunktionen".

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