Gaming und Monetarisierung
Gaming ist ein beliebtes Thema für Videos auf YouTube. Diese Seite hilft Erstellern von Gaming-Videos dabei, die verschiedenen Monetarisierungsstatus zu verstehen, die gelten können. Hierbei handelt es sich nicht um neue Richtlinien, sondern um bestehende Richtlinien, die aus den YouTube-Richtlinien für werbefreundliche Inhalte abgeleitet sind. Während sich diese Seite auf allgemeine Themen für Gaming-Videos konzentriert, denken Sie daran, dass alle Richtlinien für werbefreundliche Inhalte weiterhin für alle Ihre Videos gelten.
Verstöße gegen die nachstehenden Bestimmungen können dazu führen, dass Werbetreibende sich dafür entscheiden, in Ihren monetarisierten Videos nur begrenzte oder keine Anzeigen zu schalten. Überprüfen Sie am besten immer, ob Ihre Videos nicht gegen die Community-Richtlinien von YouTube verstoßen, da dies auch Auswirkungen auf den Monetarisierungsstatus haben kann.
Tipps zur Monetarisierung von Gaming-Videos
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele aus unseren Richtlinien für werbefreundliche Inhalte , die sich auf Gaming-Themen beziehen. Alle unten aufgeführten Änderungen an den Monetarisierungssymbolen gelten möglicherweise für Videos mit realen oder computergenerierten Themen, wenn Richtlinienverstöße in Audio- oder Bildform (einschließlich Text) vorliegen. Dies gilt auch für die Miniaturansicht und den Titel des Videos.
Unangemessene Sprache
Wenn Sie zu Beginn oder in den meisten Ihrer Gaming-Videos obszöne oder vulgäre Ausdrücke verwenden, kann dies zu Änderungen des Monetarisierungsstatus führen. Die seltene oder gelegentliche Verwendung von Obszönitäten (z. B. in Musikvideos, Backing-Tracks, Intro-/Outro-Musik oder im Hintergrund abgespielter Musik) in Ihren Inhalten führt nicht zwangsläufig dazu, dass Ihr Video für die Werbung ungeeignet ist.
Hier einige Beispiele (nicht erschöpfend):
Hinweise zu Anzeigen | Fragebogenoptionen und Details |
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Mit diesem Inhalt können Werbeeinnahmen erzielt werden | Abgekürzte oder zensierte Schimpfwörter oder Wörter wie „Hölle" oder „Verdammt" im Titel, in der Miniaturansicht oder im Video. Moderate Schimpfwörter wie „Schlampe", „Dummkopf", „Arschloch" und „Scheiße" werden im Video häufig verwendet. Die meisten Obszönitäten werden in Musik- oder Stand-up-Comedy-Videoinhalten verwendet. Definitionen:
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Mit diesem Inhalt können möglicherweise nur begrenzte oder keine Werbeeinnahmen erzielt werden | Stärkere Schimpfwörter (wie das F-Wort) in den ersten sieben Sekunden oder mäßige Schimpfwörter (wie „Scheiße") im Titel oder im Miniaturbild. Einige Beispiele für Inhalte, die ebenfalls in diese Kategorie fallen:
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Mit diesem Inhalt werden keine Werbeeinnahmen erzielt | Stärkere Schimpfwörter (wie das F-Wort) werden in Miniaturansichten oder Titeln verwendet. Jegliche Verwendung hasserfüllter Sprache im Video. Weitere Informationen finden Sie unter Hasserfüllte und abwertende Inhalte . |
Inhalt für Erwachsene
Hinweise zu Anzeigen | Sexuell anzüglich | Nacktheit | Fragebogenoptionen und Details |
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Mit diesem Inhalt können Werbeeinnahmen erzielt werden | Nicht befriedigende sexuelle Themen (z. B. eine Handlung über einen Besuch beim Frauenarzt). Regelmäßige romantische Szenen (z. B. ein liebevoller Kuss zwischen Charakteren). Verwendung sexueller Witze und Anspielungen (z. B. die humorvolle Nachahmung sexueller Handlungen mit den Händen), bei der keine vulgären oder obszönen Begriffe verwendet werden. | Vollständig zensierte nackte Körper, deren Gesichtszüge nicht erkennbar sind. Nicht erregende Darstellung begrenzter Kleidung in einer angemessenen Umgebung, z. B. einem Pool (Spielfiguren schwimmen in Bikinis als Teil der Geschichte). Nicht-fokussierte, vollständig zensierte Nacktheit (z. B. vollständig zensierte nackte Körperteile). | Romantik oder Küssen; Diskussionen über romantische Beziehungen oder Sexualität ohne Bezug zum Geschlechtsverkehr; völlig zensierte Nacktheit, die nicht erkennbar ist und ohne die Absicht, das Publikum zu erregen; Nacktheit beim Stillen, wenn ein Kind anwesend ist; nicht anschauliche Sexualerziehung; Tanzen mit rhythmischen Körperbewegungen üblicherweise sexualisierter Körperteile, um begehrenswert oder attraktiv zu wirken, die jedoch nicht sexuell anschaulich sind; sexuell anschauliches Tanzen in einem professionellen Umfeld, beispielsweise in einem choreografierten Tanz oder Musikvideo. |
Mit diesem Inhalt können möglicherweise nur begrenzte oder keine Werbeeinnahmen erzielt werden | Sinnliches Tanzen (z. B. Twerking) mit Fokus auf minimale Kleidung in einem professionellen Umfeld wie einem Tanzstudio oder Live-Events. | Keiner. | Klassische Kunst, die erkennbaren Geschlechtsverkehr zeigt (z. B. ein Bild eines sexuellen Akts) oder sich in Miniaturansichten auf Genitalien konzentriert; nicht erregende Sexualerziehung mit animierten sexuellen Handlungen; Streiche mit sexuellen Themen; Tanzen mit Fokus auf minimale Kleidung; Absichtliche Berührung oder anhaltende Konzentration auf sexuelle Körperteile im Tanz. |
Mit diesem Inhalt werden keine Werbeeinnahmen erzielt | Sichtbare sexuelle Handlungen oder sexuelle Körperflüssigkeiten. Eine Spielgeschichte, die sexuelle Unterhaltung (z. B. Stripclubs) als Teil der Handlung beinhaltet (auch wenn es sich um einen kurzen Zwischenstopp/eine kurze Aufgabe handelt). Darstellungen oder Diskussionen über Fetische. Explizite und vulgäre Titel oder Miniaturansichten wie „Hot S3x" (einschließlich absichtlicher Rechtschreibfehler) oder „JERK OFF Compilation". Irreführende Metadaten (z. B. ein Titel, der einen sexuellen Akt verspricht), auch wenn das Video selbst keine Inhalte für Erwachsene enthält. Stark sexualisierte Titel oder Miniaturansichten (z. B. „18+", „Nur für Erwachsene"). Sexuelle Videospiele, die sich an Erwachsene richten oder Videospielcharaktere sexualisieren, mit der Absicht, das Publikum zu erregen oder zu befriedigen. Verwendung obszöner Sprache, einschließlich vulgärer Begriffe (z. B. das klar buchstabierte oder während eines Spiels gesprochene C-Wort). Sexspielzeuge oder ähnliche Produkte zur Luststeigerung, die nicht verwendet werden (z. B. Spielgegenstände oder Auftritte im Hintergrund). Angedeutete sexuelle Handlungen (z. B. Bewegungen unter Decken) oder Geräusche sexueller Handlungen (z. B. Stöhnen). Beschreibende sexuelle Themen, auf die im Gameplay Bezug genommen wird (z. B. Masturbation oder die Beschreibung eines sexuellen Themas basierend auf einer Figur oder einer Szene aus dem Spiel). | Vollständig freiliegende sexuelle Körperteile (z. B. sichtbare Genitalien). Verpixelte oder zensierte Nacktheit, bei der die sexuellen Körperteile noch erkennbar sind (z. B. Szenen mit nackten Körpern, die als Hauptdarsteller oder verschwommen dargestellt, aber dennoch anhand ihrer Silhouetten erkennbar sind). Darstellungen sexueller Körperteile, etwa wiederkehrende oder gezielte Aufnahmen von Dekolletés oder Wölbungen, die das Publikum sexuell erregen sollen (z. B. Nahaufnahmen von Brüsten oder prall gefüllten Genitalumrissen von Spielcharakteren). | Freiliegende, minimal bedeckte sexuelle Körperteile oder völlige Nacktheit; stillende Nacktheit ohne Anwesenheit eines Kindes in der Szene; sexuelle Handlungen (auch wenn verschwommen oder angedeutet), Diskussion sexueller Themen wie Fetische, Tipps, Erfahrungen; ein Video-Thumbnail mit sexuellem Inhalt (einschließlich Texten oder Links); sexuell erregende Szenen und Gesten; Aussehen von Sexspielzeugen oder -geräten; Inhalte im Zusammenhang mit der Sexindustrie und ihren Arbeitern; tierische Sexualität mit Genitalien oder Paarungsszenen; Nachahmung oder Simulation sexueller Bewegungen oder Handlungen im Tanz; erotische Tänze, die ausdrücklich darauf abzielen, ein Publikum zu erregen. |
Gewalt
Hinweise zu Anzeigen | Gaming-Gewalt | Fragebogenoptionen und Details |
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Mit diesem Inhalt können Werbeeinnahmen erzielt werden | Gewalt mit nicht grafischem Gameplay. Das nicht grafische Gameplay umfasst:
Zensierte Clips mit deutlicher Gewaltdarstellung (z. B. der Moment eines Mordes oder eine verschwommene Enthauptungsszene). Normales Gameplay, das keine grafische Gewalt darstellt (die Definition von grafischer Gewalt finden Sie weiter unten im Abschnitt „Mit diesem Inhalt können möglicherweise nur begrenzte oder keine Werbeeinnahmen erzielt werden"). Gewalt, die unrealistisch, spielerisch und allgemein für alle Altersgruppen akzeptabel ist (z. B. familienfreundliche Videospiele, in denen die Flucht vor Monstern dargestellt wird). | Strafverfolgung, einschließlich regelmäßiger Einsätze (z. B. gewaltsame Festnahme, Kontrolle von Menschenmengen, Streit mit Beamten, gewaltsames Eindringen); Gewalt, die im Rahmen eines unbearbeiteten Videospiels auftritt; leichte Gewalt mit minimalem Blut; Leichen, die vollständig zensiert, unkenntlich gemacht, für die Beerdigung vorbereitet oder in historischen Ereignissen wie Kriegen als Teil eines Lehrvideos gezeigt werden. |
Mit diesem Inhalt können möglicherweise nur begrenzte oder keine Werbeeinnahmen erzielt werden | Grafische Spielgewalt im Miniaturbild oder in den ersten 8 bis 15 Sekunden des Videos.
| Grafische Strafverfolgung wie sichtbare Verletzungen; Leichen mit offensichtlichen Verletzungen oder Schäden in Bildungs- oder Dokumentationseinrichtungen (z. B. einem Geschichtslernkanal); grafische Spielgewalt in einem Miniaturbild oder zu Beginn des Inhalts; Rohmaterial eines bewaffneten Konflikts ohne Verletzte; Beschreibung grafischer Details von Tragödien; dramatisiert und zeigt schwere und schockierende Verletzungen. |
Mit diesem Inhalt werden keine Werbeeinnahmen erzielt | Konzentrieren Sie sich auf das Gameplay, das darauf ausgelegt ist, ein schockierendes Erlebnis zu schaffen. Beispiele beinhalten:
Grafische Spielgewalt im Miniaturbild oder in den ersten sieben Sekunden des Videos.
Video-Gameplay, das sexuelle Gewalt zeigt (z. B. sexueller Missbrauch einer Figur, wobei die Qual beobachtet werden kann). Video-Gameplay, das durch Hass motivierte Gewalt oder Gewalt gegen geschützte Gruppen zeigt (z. B. Tötung einer bestimmten religiösen Gruppe mit Hassgefühl). Video-Gameplay, das grafische Folter zeigt. Video-Gameplay, das drastische Gewalt gegen Minderjährige zeigt (z. B. das Schlagen einer Nebenfigur). Video-Gameplay, das drastische Gewalt gegen tatsächlich namentlich genannte Personen zeigt (z. B. das Töten einer nach einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens benannten Figur). | Grafische Darstellung von Leichen in einem nicht-pädagogischen Video; Videospiel mit verbotenen Themen (z. B. sexuelle Übergriffe). Extrem drastische Gewalttaten (einschließlich solcher, an denen Strafverfolgungsbehörden beteiligt sind) und Verletzungen. Anstiftung oder Verherrlichung von Gewalt. |
Kontroverse Themen
Hinweise zu Anzeigen | Kontroverse Themen | Fragebogenoptionen und Details |
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Mit diesem Inhalt können Werbeeinnahmen erzielt werden | Flüchtige, nicht anschauliche und nicht beschreibende Verweise auf eines der in der Spalte „Keine Werbung" aufgeführten Themen oder Ereignisse.
| Inhalte im Zusammenhang mit der Vermeidung kontroverser Probleme. Inhalte, bei denen kontroverse Themen in einem Video nur flüchtig erwähnt werden und weder anschaulich noch beschreibend sind. Nicht anschauliche, nicht beschreibende Inhalte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, Selbstverletzung, sexuellem Missbrauch von Erwachsenen, Abtreibung und sexueller Belästigung. |
Mit diesem Inhalt können möglicherweise nur begrenzte oder keine Werbeeinnahmen erzielt werden | Grafische Darstellungen oder Beschreibungen kontroverser Themen im Inhalt oder in der Miniaturansicht, mit Ausnahme von Kindesmissbrauch.
| Inhalte zu kontroversen Themen, die visuell nicht störend sind, können jedoch beschreibende Sprache enthalten. Dramatisierte, künstlerische, pädagogische, dokumentarische oder wissenschaftliche Darstellung kontroverser Themen. Nicht anschauliches, nicht beschreibendes Hauptthema im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch. Nicht anschauliche, aber beschreibende Inhalte im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Belästigung oder häuslicher Gewalt durch Erwachsene. |
Mit diesem Inhalt werden keine Werbeeinnahmen erzielt | Grafische Darstellungen (z. B. blutige Verletzungen) oder detaillierte Beschreibungen kontroverser Themen.
Zeigt, wie sich ein Charakter in einem Spiel selbst verletzt, indem er sich die Handgelenke aufschneidet und verblutet. Förderung oder Verherrlichung kontroverser Themen im Inhalt, Titel oder Miniaturbild.
Animierte Darstellung kontroverser Themen, aufsehenerregend präsentiert.
| Grafische Darstellungen oder detaillierte Beschreibungen kontroverser Themen als Hauptthema; expliziter Verweis auf Essstörungen, begleitet von einem der folgenden Verweise oder einem der folgenden Kontexte:
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Hilfreiche Definitionen:
„Fokus" oder „Fokus" bezieht sich darauf, dass sich ein Abschnitt oder ein vollständiges Video um ein bestimmtes Thema dreht und dass wiederholt Bezug genommen und der Fokus auf das Thema gelegt wird. Ein beiläufiger Hinweis auf eines der als kontrovers oder sensibel aufgeführten Themen ist kein Grund für No Ads. Beispielsweise würde die kurze Erwähnung eines kontroversen oder sensiblen Themas (z. B. „Im Video nächste Woche werden wir über sinkende Selbstmordraten sprechen") nicht als Schwerpunkt angesehen, ein Abschnitt eines Videos, in dem speziell über ein solches Thema gesprochen wird, jedoch schon als zentral angesehen. Der Fokus muss nicht verbal erfolgen. Wenn es ein Bild oder einen Text gibt, der sich auf das sensible Thema konzentriert, gilt dies ebenfalls als Fokus. Einige Beispiele sind:
- In einem Video geht es darum, wie man sich selbst verletzt.
- Der Inhalt konzentrierte sich ausschließlich auf die Verwendung starker Obszönitäten ohne anderen Kontext oder Grund.
Flüchtig bezieht sich auf Momente, die nicht im Mittelpunkt des Inhalts stehen (nicht im Mittelpunkt), und umfasst vorübergehende Verweise auf Themen, die als kontrovers oder sensibel eingestuft werden. Beispielsweise würde die kurze Erwähnung eines kontroversen oder sensiblen Themas (z. B. „Im Video nächste Woche werden wir über sinkende Selbstmordraten sprechen") nicht als zentral, sondern eher als flüchtig angesehen.
Welche Typen gelten?
Sehen Sie sich Details darüber an, welche Arten von Videos für unsere Richtlinien zur Gaming-Monetarisierung relevant sind.
Anwendbare Videotypen
Zwischensequenzen oder Filmsequenzen im Spiel
Animierte Sequenzen, die zwischen dem eigentlichen Gameplay eingefügt werden, fallen ebenfalls in den Geltungsbereich unserer Richtlinien. Wenn Sie sie herausschneiden, um eine zentrale grafische Szene zu teilen, oder aus diesen Szenen Zusammenstellungen mit grotesken Clips erstellen, wird ein gelbes Symbol angezeigt.
Reaktionsvideos
Wenn der in Ihr Reaktionsvideo eingebettete Originalclip Szenen enthält, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, fällt er dennoch in den Geltungsbereich unserer Richtlinien und Durchsetzung; Daher wird ein gelbes Symbol angezeigt, auch wenn Sie möglicherweise nicht den ursprünglichen, verletzenden Clip erstellt haben.
Konversations-/Voiceover-Gameplay
Audioinhalte, die nicht vom Spiel, sondern von Ihnen produziert werden und über das Spielgeschehen (Voice-Over) übertragen werden sollen, sollten ebenfalls den Richtlinien für werbefreundliche Inhalte entsprechen.
Im Video eingefügte Texte oder Grafiken
Wenn Text (z. B. selbst erstellte Untertitel oder in ein Video eingebettete Untertitel), Audio (Signatur-Eröffnungslied usw.) oder grafische Bilder (z. B. Ihr Markensymbol, Slogan usw.) markengefährdende Inhalte enthalten .) in Ihrem Video hinzugefügt, führt dies zu einem gelben Symbol.
Kommentare werden in Ihrem Video erfasst und sind lesbar
Von Zuschauern generierte Kommentare (z. B. schnell scrollende Kommentare, Pop-ups für Benutzerspenden usw.), die in Ihren Videoinhalten angezeigt werden, fallen nicht in den Geltungsbereich unserer Überprüfung, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen (z. B. durch Vorlesen im Video). oder Hervorheben durch Heranzoomen). Ebenso unterliegt der Inhalt der mit dem Video verknüpften Kommentarbereiche nicht den Richtlinien für werbefreundliche Inhalte und es liegt in Ihrer Verantwortung, ihn zu moderieren, wenn Sie unangemessene Kommentare sehen (weitere Einzelheiten finden Sie hier ).
Glücksspielinhalte im Zusammenhang mit dem Gameplay
Anleitungsvideos, Tutorials und direkte Links zu Glücksspielseiten (z. B. Wetten auf Spiele mit virtuellen Gütern als Währung) oder Wetten mit Spielwährung fallen in den Geltungsbereich unserer Richtlinienverstöße zu „ illegalen Inhalten ". Der Erwerb virtueller Gegenstände außerhalb des normalen Spielverlaufs stellt ebenfalls einen Verstoß gegen die Richtlinien dar (davon ausgenommen ist der Code des Erstellers wie z. B. Partnerprogramme). YouTube-Nutzer sind verpflichtet, sich an die Regeln unserer Richtlinien zu halten. Bei Nichteinhaltung kommt es zu Nutzungseinschränkungen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Inhalte in Langform
Die Länge eines Videos ist wichtig, aber noch wichtiger sind die Absicht und der Kontext des Videos. Wenn das Video ein anstößiges Element enthält, wird es nicht als werbefreundlich angesehen. Selbst bei Spielevideos, die fast eine Stunde lang sind, würde dies beispielsweise zu einem gelben Symbol führen, wenn sie hasserfüllte rassistische Beleidigungen enthalten.
Verstöße werden als Schwerpunktthema dargestellt
Wir zählen ein verletzendes Element als zentral, wenn es in eine der folgenden Kategorien fällt:
- Erwähnung oder Darstellung von etwas, das das Publikum schockieren könnte (z. B. unnötiges Hineinzoomen in einen gewalttätigen Angriff mit schweren Verletzungen und Blut im Spiel).
- Das verletzende Element ist das zentrale Thema des Videos (z. B. eine Zusammenstellung von Enthauptungen in einem Spiel).
Wenn es für Sie unumgänglich ist, solche Szenen in Ihr Video einzubauen, sollten Sie Ihr Video freiwillig mit einem gelben Symbol kennzeichnen.
Miniaturansichten und Titel
Um Zuschauer anzulocken, werden Miniaturansichten oder Titeln häufig schockierende und anregende Phrasen hinzugefügt. Allerdings werden, genau wie bei Videoinhalten, auch bei in Miniaturansichten oder Titeln identifizierten rechtsverletzenden Elementen nur begrenzte oder keine Anzeigen generiert.
Einige Beispiele für T- Humbnails sind (diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
- Einkreisen oder auf andere Weise Aufmerksamkeit erregen (z. B. Hervorheben verschwommener Genitalien)
- Anstößiger Text im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen (z. B. „Sieh zu, wie dieser Charakter ejakuliert")
- Bilder, die schockieren, etwa explizite sexuelle Handlungen oder drastische Gewaltdarstellungen
Einige Beispieltitel umfassen (diese Liste ist nicht erschöpfend):
- Vollständig ausgeschriebene, zensierte oder absichtlich falsch geschriebene Obszönitäten (z. B. „what the f#%k")
- Irreführende Titel, die sexuelle Inhalte versprechen
- Titel mit Verweisen nur auf Erwachsene (z. B. 19+ oder NUR FÜR ERWACHSENE)
- Alle im Titel verwendeten Großbuchstaben, um Aufmerksamkeit zu erregen (z. B. „EXTREME FATALITY WINS")
Erfahren Sie mehr
- Richtlinien für werbefreundliche Inhalte
- Creator Insider-Kanal (Video-Updates zu den YouTube-Richtlinien)
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