Aktualisierung der Richtlinien zum Ticketverkauf für Veranstaltungen (September 2018)
Google stellt der Einfachheit halber übersetzte Versionen unseres Hilfecenters zur Verfügung, die jedoch nicht dazu gedacht sind, den Inhalt unserer Richtlinien zu ändern. Die englische Version ist die offizielle Sprache, die wir zur Durchsetzung unserer Richtlinien verwenden. Um diesen Artikel in einer anderen Sprache anzuzeigen, verwenden Sie das Sprach-Dropdown unten auf der Seite.
Am 12. November 2018 wird der Abschnitt „Verkauf von Veranstaltungstickets" der Richtlinie „Andere eingeschränkte Geschäfte" mit den folgenden Anforderungen aktualisiert:
- Ticketverkäufer, die als Hauptanbieter gelten, müssen bei Google zertifiziert sein. Beachten Sie jedoch, dass primäre Anbieter nicht den Anzeigen- und Zielanforderungen unterliegen, die andere Arten von nicht primären Ticketverkäufern erfüllen müssen. Google wird sich bemühen, alle bekannten Primäranbieter automatisch zu zertifizieren. Sie können sich an Ihren Account Manager oder das Google-Supportteam wenden, um zu bestätigen, dass Ihre Konten automatisch zertifiziert werden, wenn diese neue Richtlinie in Kraft tritt.
- Post-Domain-Pfade und Subdomains sind für Anzeige-URLs in Anzeigen von Wiederverkäufern und Ticketaggregatoren nicht mehr zulässig. Anzeige-URLs wie „tickets.com/[Pfad]" oder „[subdomain].tickets.com" sind beispielsweise nicht zulässig. Sobald diese Richtlinie in Kraft tritt, werden Reseller- und Ticket-Aggregator-Anzeigen abgelehnt, deren Anzeige-URL Post-Domain-Pfade oder Subdomains enthält.
Die Seite „Richtlinie für andere eingeschränkte Unternehmen" und der Artikel „Über die Zertifizierung von Veranstaltungsticket-Wiederverkäufern " werden aktualisiert, sobald die Richtlinie in Kraft tritt.
Veröffentlicht im September 2018
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