Änderung der Datenverarbeitung
Die Google Ads-Datenverarbeitungsbedingungen richten sich an Unternehmen, die von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) , dem California Consumer Privacy Act (CCPA) oder ähnlichen Vorschriften betroffen sind. Die Google Ads-Datenverarbeitungsbedingungen ersetzen den vorherigen „Google Analytics-Zusatz zur Datenverarbeitung" (einschließlich des „deutschen Analytics-Zusatzes zur Datenverarbeitung").
Google Tag Manager-Kunden, die einen direkten Kundenvertrag mit Google haben, können die Google Ads-Datenverarbeitungsbedingungen im Abschnitt Verwaltung in ihren Kontoeinstellungen akzeptieren. Um den Google Ads-Datenverarbeitungsbedingungen zuzustimmen, müssen Kunden von Google Tag Manager Standard und Tag Manager 360 mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs (UK) oder der Schweiz diese Bedingungen proaktiv in ihren Kontoeinstellungen akzeptieren. Kunden von Google Tag Manager Standard und Tag Manager 360 mit Unternehmen mit Sitz im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz müssen diese Maßnahmen nicht ergreifen, da die Datenverarbeitungsbedingungen von Google Ads bereits in die Nutzungsbedingungen dieser Kunden aufgenommen wurden.
Bitte beachten: Google Tag Manager 360-Vertriebspartner und Kunden, die Google Tag Manager 360 über einen Vertriebspartner kaufen ("Wiederverkaufskunden"), sind nicht berechtigt, die Google Ads-Datenverarbeitungsbedingungen zu akzeptieren, und müssen separate Datenverarbeitungsbedingungen mit Google abschließen bzw. deren Vertriebspartner. Die Annahme der Google Ads-Datenverarbeitungsbedingungen durch Google Tag Manager 360-Vertriebspartner und Wiederverkaufskunden über die Google Analytics-Benutzeroberfläche ist ungültig und begründet keine bindende Vereinbarung zwischen Google und diesen Wiederverkaufskunden. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Einschränkung nicht gilt, sofern Google Tag Manager- oder Tag Manager 360-Kunden andere Google Tag Manager-Bedingungen direkt bei Google akzeptiert haben.
Akzeptieren Sie den Zusatz zur Datenverarbeitung
Wenn Sie bei der Erstellung Ihres Kontos angegeben haben, dass Sie sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden, haben Sie den Zusatz zur Datenverarbeitung bereits als Teil der Nutzungsbedingungen akzeptiert. Benutzer, die ein anderes Land angegeben haben (oder bei der Anmeldung kein Land angegeben haben), sollten diese Schritte befolgen, um die neueste Änderung der Datenverarbeitung zu akzeptieren:
- Öffnen Sie Ihr Google Tag Manager-Konto.
- Navigieren Sie zum Administrator Konto Kontoeinstellungen .
- Klicken Sie auf Zusatz zur Datenverarbeitung anzeigen (oder Zusatz prüfen ), dann auf Akzeptieren und schließlich auf Speichern .
Geben Sie Kontaktdaten an
Wenn Sie die Datenverarbeitungsbedingungen akzeptieren, müssen Sie auch die folgenden Informationen angeben, indem Sie auf DPA-Details verwalten klicken:
- Juristische Person : Eine juristische Person ist der registrierte Name für Ihre Organisation zum Zwecke der Behandlung finanzieller und rechtlicher Angelegenheiten. Ihre Organisation hat möglicherweise mehr als eine.
- Primärer Kontakt (auch bekannt als "Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse") : Der Kontakt, an den Benachrichtigungen gemäß den Google Ads-Datenverarbeitungsbedingungen gesendet werden.
- Datenschutzbeauftragter : Die Person, die gegebenenfalls benannt wurde, um die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO zu erleichtern.
- EWR-Vertreter : Die Person, die gegebenenfalls benannt wurde, um Kunden, die nicht in der EU ansässig sind, im Hinblick auf ihre Verpflichtungen gemäß der DSGVO zu vertreten.
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