Datenschutzrichtlinien für Zielgruppen
Wenn Sie Zielgruppenlisten verwenden, müssen Sie eine angemessene Beschreibung Ihrer Verwendung von Zielgruppenlisten in der Online-Werbung zur Verfügung stellen. Diese Beschreibung muss in die Datenschutzrichtlinien für alle Websites aufgenommen werden, auf denen Benutzern Anzeigen basierend auf Zielgruppenlisten bereitgestellt werden könnten oder die Informationen zur Verwendung in Zielgruppenlisten sammeln.
Die Datenschutzrichtlinien sollten die folgenden Informationen enthalten:
Drittanbieter, einschließlich Google, zeigen Ihre Anzeigen auf Websites im Internet.
Drittanbieter, einschließlich Google, verwenden Cookies zum Schalten von Anzeigen auf Grundlage vorheriger Besuche eines Nutzers auf Ihrer Website.
Benutzer können Cookies deaktivieren, die von Google für Werbung verwendet werden. Jede Website, auf der die Datenschutzrichtlinie veröffentlicht wird, muss den Benutzern mindestens eine der folgenden zwei Optionen zum Opt-Out bieten:
Deaktivierung von Google-Werbe-Cookies: Benutzer können die Verwendung von Cookies für Werbung durch Google, einschließlich DoubleClick-Cookies, deaktivieren, indem sie die Seite mit den Anzeigeneinstellungen von Google besuchen.
Opt-out- Cookies von allen teilnehmenden Werbetreibenden: Benutzer können Werbe-Cookies von Drittanbietern von einer Vielzahl von Werbediensten, einschließlich Google, deaktivieren, indem sie die Opt-Out-Seite der Network Advertising Initiative besuchen.
Da die Websites und Gesetze der Werbetreibenden in den einzelnen Ländern/Gebieten unterschiedlich sind, können wir keine spezifische Sprache für die Datenschutzrichtlinie vorschlagen. Möglicherweise möchten Sie jedoch Ressourcen wie die Network Advertising Initiative (NAI) nach Anleitungen zum Erstellen einer Datenschutzrichtlinie durchsuchen.
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